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Ich habe ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, dass ich geerbt habe. Was muss ich jetzt tun?

· Martin Konstantin Thelen

Ein Schreiben vom Nachlassgericht wirft oft viele Fragen auf. Welche Fristen gelten? Sollte das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden? Und welche Schritte sind nun erforderlich? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben nach dem Eintritt eines Erbfalls.

Wenn ein Mensch mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verstirbt, geht sein gesamtes Vermögen auf den oder die Erben über. Das Nachlassgericht informiert die Erben über den Anfall der Erbschaft mit einem Anschreiben. Die Erben müssen dann die nachfolgenden Punkte möglichst schnell prüfen.

1. Testament oder Erbvertrag prüfen

Falls der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag hinterließ, schreibt das Nachlassgericht alle Personen an, denen der Erblasser von Todes wegen etwas zuwendet. Darüber hinaus informiert das Nachlassgericht alle Personen, die einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erblasser haben. Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteilsanspruch binnen drei Jahren ab Erhalt der Benachrichtigung des Nachlassgerichts geltend machen. Die Erben müssen diese Ansprüche erfüllen. Sie sollten daher prüfen, welche Personen Ansprüche am Nachlass geltend machen können.

2. Zusammensetzung des Nachlasses prüfen

Das gesamte Vermögen und auch alle Schulden des Erblassers bilden den sog. Nachlass. Der Nachlass geht auf den bzw. die Erben über. Wenn sich im Nachlass überwiegend Schulden befinden, haften die Erben dafür. Dies können sie vermeiden, indem sie das Erbe ausschlagen. Wenn sich im Nachlass werthaltiges Vermögen befindet, müssen die Erben möglicherweise Erbschaftsteuer zahlen. Aus diesen Gründen ist es ganz wichtig, den Nachlass schnell nach dem Erbfall zu sichten, insbesondere auf:

  • Bankkonten
  • Immobilien
  • Anteile an Unternehmen
  • Kredite
  • offene Rechnungen (z.B. beim Krankenhaus)
  • Steuerschulden
  • Schulden beim Sozialamt (wegen Übernahme von Pflegekosten)

3. Erbe annehmen oder ausschlagen

Sollte der Nachlass überschuldet sein, wollen die Erben meist das Erbe ausschlagen. Dafür haben sie grundsätzlich nur sechs Wochen ab dem Moment Zeit, an dem sie vom Anfall der Erbschaft erfahren. Es ist daher ganz wichtig, schnell einen Termin beim Notar oder Nachlassgericht zu vereinbaren, um die Ausschlagung zu erklären. Soweit ein Erbe Abkömmlinge hat, sind in der Regel diese als sogenannte Ersatzerben berufen. Infolgedessen müssen die Abkömmlinge auch die Ausschlagung erklären. Bei minderjährigen Kindern erklären deren sorgeberechtigte Eltern die Ausschlagung für die Kinder.

Will der Erbe dagegen das Erbe annehmen, braucht er keine besondere Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben. Beantragt er einen Erbschein beim Nachlassgericht, nimmt er das Erbe offiziell an. Dann kann er nicht mehr ausschlagen.

4. Grundbuch und weitere Register berichtigen

War der Erblasser Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück, Eigentumswohnung, Erbbaurecht), wird das Grundbuch mit dessen Tod unrichtig. Sofern dem Erblasser Anteile an einem Unternehmen gehörten (v.a. GmbH, GbR und Kommanditgesellschaft), muss das Handelsregister berichtigt werden. Hierzu benötigt das Registergericht (Grundbuchamt, Handelsregister) einen tauglichen Erbnachweis. Dies ist entweder ein Erbschein oder ein notarielles Testament oder Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Die Berichtigung ist innerhalb der ersten zwei Jahre ab dem Erbfall beim Grundbuchamt kostenfrei. Einen Erbschein können die Erben über einen Notar beantragen. Dieser kann zugleich den Antrag auf Berichtigung des jeweiligen Registers vorbereiten.

5. Nachlass auseinandersetzen

Wenn mehrere Personen den Nachlass erben, müssen sie sich über die Verteilung des Nachlasses auseinandersetzen. Bei den meisten Gegenständen kann dies mündlich geschehen. Bei Immobilien und GmbH-Geschäftsanteilen muss allerdings ein Notar die Auseinandersetzung beurkunden.

6. Erbschaftsteuererklärung abgeben

Das Nachlassgericht informiert meist das Finanzamt über den Eintritt des Erbfalls. Zudem informieren Banken des Erblassers das Finanzamt über bei ihnen verwahrtes Vermögen des Erblassers. Infolgedessen kann das Finanzamt prüfen, ob Erbschaftsteuer anfällt. Je nach Vermögenslage kann es die Erben dazu auffordern, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben.